+49 (0)2102 13377 0
ab sofort können Sie die Daten Ihrer Mitarbeiter selbst erfassen. Dazu haben wir ein neues Portal für Arbeitgeber im Einsatz:
Zum 1. Oktober 2023 haben wir eine Änderung in unserer Kanzlei umgesetzt. Wir haben die 4-Tage-Woche mit einem zusätzlichen freien Tag am „Freitag“ eingeführt. Das bedeutet, dass wir wie gewohnt von montags bis donnerstags für Sie erreichbar sind. Diese Entscheidung haben wir im Sinne unserer Mitarbeiter getroffen, die den Mittelpunkt unseres Unternehmens darstellen.
Die Zufriedenheit und Produktivität unserer Mitarbeiter liegen uns sehr am Herzen. Mit dieser neuen Arbeitszeitregelung möchten wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter noch flexibler arbeiten können, was sich letztlich auch auf die Qualität unserer Dienstleistungen auswirken wird.
Wir sind zuversichtlich, dass diese Veränderung langfristig zu einer noch positiveren Arbeitsatmosphäre führen wird, von der nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern auch Sie als unsere geschätzten Mandanten profitieren werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung während dieser aufregenden Phase.
Als Steuerberater in Ratingen-Lintorf bieten wir Ihnen neben unserer tatkräftigen Unterstützung im Bereich von Steuern und Rechnungswesen auch Beratung bei Strategie- und Rechtsfragen.
Wir sind eine mittelständische, überregional tätige Steuerberatungskanzlei mit einem Team von 17 Mitarbeitern. Unsere Mandanten haben immer einen persönlichen Ansprechpartner, der ihre Fragen beantwortet und alle Angelegenheiten bearbeitet.
Die fachliche Kompetenz sowie die langjährige Beratungs- und Branchenerfahrung unserer Berater, ein gutes Netzwerk und vor allem ein freundlicher Service sind die Grundlage für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren überwiegend mittelständischen Mandanten aller klassischen Branchen und Rechtsformen.
Gute Work-Live-Balance ist Dir besonders wichtig und Basis für motiviertes Arbeiten?
Du suchst einen Job, bei dem man Dich und Deine Arbeit wertschätzt, Du in der Kanzleientwicklung ein Rolle spielst, Chefs und Kollegen bei denen Du immer ein offenes Ohr findest?
Bei uns bist Du richtig. Bewirb Dich noch heute!
Die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger ...
Lohnsteuer, Umsatzsteuer 10.09.2024 (13.09.2024*) Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: 24.09.2024 (Beitragsnachweis)*26.09.2024 (Beitragszahlung)* Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht ...
Der 2. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) hat am 15. Februar 2024 in mehreren Verfahren über die steuerliche Behandlung einer ersten Abfindung in Fällen entschieden, in ...
Ein zivilrechtlich unwirksames Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerlich anerkannt werden. Liegen diese Voraussetzungen eindeutig vor, ist die Finanzverwaltung in der Regel bereit, den Erwerb ...
Durch das Wachstumschancengesetz werden, ab Besteuerungszeitraum 2024, alle Kleinunternehmer von der Abgabe von jährlichen Umsatzsteuererklärungen befreit. Kleinunternehmer ist, wer die Umsatzgrenze von 22.000 EUR im ...
An der Besteuerung an sich ändert sich praktisch nichts, denn auch jetzt schon mussten Gewinne aus Fremdwährungsgeschäften dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden ...
Der Kläger erwarb im Jahr 2012 ein Grundstück, das mit einem barocken Fachwerkhaus aus dem 18. Jahrhundert bebaut ist. Für dieses zog ihn die ...
Wurde die Energiepreispauschale im Jahr 2022 nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt, so kann sich der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale nur durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 vom ...
Lohnsteuer, Umsatzsteuer 12.08.2024 (15.08.2024*) Gewerbesteuer, Grundsteuer 15.08.2024 (19.08.2024*) Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: 26.08.2024 (Beitragsnachweis) 28.08.2024 (Beitragszahlung)* Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens ...
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2024 beträgt 4.260 EUR für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag ...