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25.09.2023 | Für Heilberufe
Für die Authentifizierung unbekannter Patienten vor Videosprechstunden erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschlag. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt hingewiesen.
Demnach hat der Bewertungsausschuss die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Ab dem 1. Januar 2026 sollen digitale Identitäten den Versicherten genauso wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen. Dann soll der Zuschlag nicht mehr greifen.
Bis dahin müssen Praxen die Stammdaten der elektronischen Gesundheitskarte weiterhin händisch erfassen, wenn ein Patient in dem Quartal oder im Vorquartal noch nicht persönlich in der Praxis gewesen ist.
Die KBV teilte mit, dass Praxen in diesen Fällen weiterhin die Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 (10 Punkte/1,15 EUR) als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale abrechnen. Der Zuschlag sei einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Der Bewertungsausschuss prüft bis zum 30. September 2025, ob eine weitere Verlängerung der Befristung für die GOP 01444 erforderlich ist. Die GOP war 2019 zeitlich befristet in den EBM aufgenommen und seitdem bereits zweimal verlängert worden.
Quelle: aerzteblatt.de