Einzahlungen in Instandhaltungsrücklage sind nicht ...
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15. Januar 2026 (Az. IV R 19/23) entschieden, dass Einzahlungen in eine Instandhaltungsrückstellung bei Eigentumswohnungen steuerlich nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen ...

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